Die Bundesimmissionsschutzverordnung - auch als Kleinfeuerungsverordnung
bezeichnet - gibt die maximalen Grenzwerte des Abgasverlustes für
die jeweiligen Kesselgrößen und Installationszeitpunkte vor. Für
Altanlagen gelten in Abhängigkeit des Ist-Zustandes der bestehenden
Heizungsanlage unterschiedlich lange Übergangsfristen.